Chronik: Stadt Nürtingen


Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Hochwasserschutz Nürtingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schriftgröße anpassen
  • Vergrößern:Strg + +
  • Standard:Strg + 0
  • Verkleinern:Strg + -
Banner Abteilung Neckarhausen
Übung Brand
Banner Einsatz Brand
Chronik

Hauptbereich

Geschichte der Abteilung Neckarhausen

Am 6. Juni 1873 hat sich der Gemeinderat von Neckarhausen zum ersten Mal mit dem Aufbau des Feuerlöschwesens befasst. Als erster Schritt wurden in den Etat 1873/74 Mittel zur Gerätebeschaffung eingestellt. Im Gegensatz zu heute wurde zu dieser Zeit kein Löschfahrzeug angeschafft, sondern der damaligen Feuerlöschtechnik entsprechend einfache Gerätschaften wie lederne Butten, Beile und eine Anlegeleiter. Im Jahr 1876 kamen dann zu den bereits vorhandenen Gerätschaften die zu deren Bedienung notwendigen Wehrmänner hinzu. Dieser erste Zusammenschluss von Männern zu einer Feuerwehr geschah vermutlich nicht auf freiwilliger Basis, denn es wird bis zum Jahr 1927 immer von einer Pflichtfeuerwehr gesprochen. Welche Kriterien bei der Verpflichtung eines Mannes herangezogen wurden oder wie die Wehr organisiert war, konnte aus den Protokollen nicht entnommen werden.

Am 29. Juni 1927 fand mit den Mitgliedern der Pflichtwehr und dem damals für die Wehren zuständigen Bezirksfeuerlöschinspektor und Bezirksbaurat Gewinner eine Aussprache über den Aufbau einer Freiwilligen Feuerwehr statt. Am Ende dieser Aussprache wurde die erste Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neckarhausen aufgestellt und von der Versammlung beschlossen. Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung hierzu am 16. August 1927, und das Oberamt Nürtingen genehmigte die Satzung am 8. Oktober 1927. Die Gesamtstärke der Wehr betrug damals mindestens stolze 85 Mann. Am 7. März 1931 wurde von der Feuerwehr an die Gemeindevertretung ein Gesuch mit der Bitte gerichtet, Trommeln und Pfeifen anschaffen zu dürfen, um eine Gruppe von Spielleuten aufstellen zu können. Ferner wurde noch der Wunsch an die Kommune herangetragen, dass es wünschenswert wäre, die Feuerwehr künftig einheitlich einzukleiden. Den Bittgesuchen der Feuerwehr wurde von der bürgerlichen Gemeinde entsprochen. Eine außerordentliche Hauptversammlung befasste sich am 25. August 1936 mit dem Problem der Neugliederung des Feuerlöschwesens auf Grund des Erlasses des Innenministers von Württemberg vom 24. März 1936. Im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Wehrführer Wilhelm Fischer erörterte Bürgermeister Schmid mit den Angehörigen der Wehr das vorherrschende Problem der Neustrukturierung und der damit verbundenen drastischen Verringerung der Mannschaftsstärke von 85 auf 44 Feuerwehrmänner. Die Wehr gliederte sich nach der notwendig gewordenen Neuorganisation lediglich noch in einen Löschzug mit 35 Männern und in einen Löschtrupp mit neun Angehörigen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hielt nun auch die Technik Einzug ins Feuerlöschwesen. Unter dem 1. März 1947 ist zu lesen, dass an diesem Tag der erste Probealarm mittels Sirene stattgefunden hat und die Wehr in sechs Minuten zur Stelle war. Desweiteren hat die Wehr aus den Nachkriegsbeständen der Firma Heller, Nürtingen, ihre erste Motorspritze vom Fabrikat DKW samt Schlauchmaterial erhalten. Am 13. Januar 1955 konnte die neue Spritze beim Auspumpen der vom Hochwasser überfluteten Keller ihre Leistungsstärke unter Beweis stellen. Ihre zweite TS 8 konnte die Freiwillige Feuerwehr Neckarhausen im Oktober 1955 in Empfang nehmen. Der 16. Juni 1956 war ebenfalls ein großer Tag in der Geschichte der Neckarhäuser Wehr, wurde ihr doch bei der Firma Ziegler in Giengen an der Brenz ein neues KLF 6 feierlich übergeben. Selbstverständlich brachte aber das neue Einsatzfahrzeug für die Mannschaften einen erhöhten Übungseinsatz mit sich, denn es musste nun die Grundausbildung für Löschangriffe mit C-Rohren unter Einbeziehung des neuen Fahrzeugs fleißig geübt werden. Einen einzigartigen Katastropheneinsatz verzeichnete die Wehr am 9. Februar 1963. Bei minus 22 Grad musste sie auf Anordnung eines Krisenstabs das Eis um die Brückenpfeiler der Neckarbrücke entfernen, um zu verhindern, dass die gewaltigen Eismassen die Pfeiler beschädigen und die Brücke unter Umständen dadurch zum Einsturz bringen würden.

Im Jahr 1970 gründete man als eine der ersten Wehren im Landkreis Esslingen eine Jugendfeuerwehr. Denn man hatte erkannt, dass ohne eine gute Jugendarbeit der gesicherte Fortbestand der aktiven Wehr nicht gewährleistet wäre. Im Jahre 1972 wurde Architekt Gottlob Schober mit der Planung eines Feuerwehrgerätehauses in den Hofwiesen beauftragt. Am 7. November 1974 durfte das zweite Löschfahrzeug, ein LF8/TS, bei der Firma Ziegler in Giengen von der Neckarhäuser Wehr abgeholt werden. Rechtzeitig zum 100-jährigen Jubiläum am 28. und 29. Juni 1975 wurde das neue Schmuckstück, das Gerätehaus, als Jubiläumsgabe feierlich seiner Bestimmung übergeben. Die Spuren der zwischenzeitlich in der Kommunalpolitik stattgefundenen Gemeindereform haben auch im Feuerlöschwesen zu Veränderungen geführt. Die Gemeinde Neckarhausen wurde ein Stadtteil von Nürtingen, und die Freiwillige Feuerwehr Neckarhausen eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Nürtingen. Die erste Hauptversammlung der Gesamtfeuerwehr Nürtingen fand am 18. März 1977 in Nürtingen statt.

Quellenangaben:
Aus dem Buch „Die Ortsgeschichte von Neckarhausen“

none
none