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Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://www.feuerwehr-nuertingen.de/ veröffentlichten Website der Stadt Nürtingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer am 24.01.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bilder und Infografiken ohne ausreichende alternative Texte:
- Beschreibung: Viele Bilder sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.
- Maßnahmen: Die zuständigen Redakteure und Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.
Programatische ermittelbare Statusmeldungen im Menü:
- Beschreibung: Die Elemente im Hauptmenü, sowie im Seitenmenü der Inhaltsseiten sind nicht im vollem Umfang mit den nötigen Informationen in der Struktur versehen.
- Maßnahmen: Die Stadt Nürtingen plant die Anpassungen ein und lässt diese schnellstmöglich einbinden.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.01.2022 erstellt und zuletzt am 24.01.2022 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Herr Clint Metzger
Stabsstelle Oberbürgermeister
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus
Zimmer 105
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-307
presse.stadt(@)nuertingen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Barriere melden
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